Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und brauchen zum weiteren Erhalt des Pflegegeldes einen Nachweis eines Pflegedienstes?

Gerne übernehmen wir dies für Sie!

 

Als zugelassener ambulanter Pflegedienst dürfen wir die Beratungsbesuche für Ihre Pflegekasse bei Ihnen durchführen!

Abhängig von der Pflegegrad finden diese Besuche halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) statt.

Die Kosten für den Besuch trägt Ihre Pflegekasse. Wir rechnen diese direkt für Sie mit Ihrer Pflegekasse ab und reichen den Nachweis für Sie ein. Sie brauchen sich um nichts kümmern.

Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch die Besuchsterminübersicht für Sie und sprechen Sie rechtzeitig auf den nächsten anstehenden Termin an, damit dem Bezug Ihres Pflegegeldes nichts im Weg steht.

Die Beratungsbesuche vereinbart unsere Mitarbeiterin mit Ihnen.

Bei Fragen zum Beratungsbesuch beraten wir Sie gerne!