Verhinderungspflege

Sie versorgen einen lieben Angehörigen zu Hause und wollen aber auch mal in den Urlaub oder sind anderweitig verhindert?

Gerne übernehmen wir die pflegerische Versorgung für Sie in dieser Zeit!

 

 

Die Leistungen der Verhinderungspflege werden Ihnen - zusätzlich zu den Pflegesachleistungen - von Ihrer Pflegekasse erstattet! Erstattung bedeutet, dass Sie von uns eine Rechnung bekommen, diese uns begleichen und die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse zurückerstattet bekommen. Pflegestufenpatienten haben Anspruch auf 1612 Euro pro Jahr.

Verhinderungspflege kann am Stück oder zu bestimmten Tageszeiten an bestimmten Tagen genommen werden, wenn Sie Ihren Angehörigen ansonsten grundsätzlich selber versorgen.

Bei sämtlichen Fragen zur Verhinderungspflege und zu Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse beraten wir Sie gerne!